Messer in Deutschland
Damit du mit deinem BERGKVIST Klappmesser immer auf der sicheren Seite bist, haben wir dir einen kleinen Überblick der rechtlichen Situation zum Thema „Messer in Deutschland“ zusammengestellt.
Es ist gar nicht mal so einfach, das Messerrecht und seine vielen Facetten zu verstehen. Dieses ist unmittelbar mit dem Waffengesetz (WaffG) verbunden. Hier sind alle Regelungen zum Erwerb, zum Besitz, zur Mitführung und zum Handel aufgeführt sind. Doch wie werden die Messer rechtlich bewertet und worauf solltest du vor der Anschaffung deines eigenen Messers achten?
Wie werden Messer in Deutschland rechtlich eingestuft?
Zwischen dem Verbot eines Messers und der Alltagstauglichkeit liegen in Deutschland nur Nuancen. Die Verwendung und der Besitz werden im Waffenrecht unterschiedlich gedeutet. Viele Messer darfst du auf diese Weise zwar nicht im Alltag mitführen und verwenden, kannst im privaten Wohnbereich aber jederzeit darauf zurückgreifen. Insgesamt wird daher zwischen vier grundsätzlichen Auslegungen entschieden, die das Verwenden, Besitzen und Erwerben von Messern organisieren:
- Per Waffenrecht verbotene Gegenstände
- Mit Volljährigkeit erwerbbare Messer mit geltendem Führungsverbot
- Erwerbsfreie Messer mit geltendem Führungsverbot
- Erwerbsfreie Messer ohne Führungsverbot
Welche Messer gelten als verboten?
Die Herstellung und Verwendung der nachfolgend aufgeführten Messergruppen ist in Deutschland verboten. Ausnahmen lassen sich nur mit einer gültigen Genehmigung vorweisen. Diese lässt sich jeodch nicht ohne Weiteres beschaffen lässt. Für das Verbot eines Messers gibt es aus diesem Grund konkrete Maßstäbe:
Verboten sind…
- Messer mit herausschnellender Klinge
- Springmesser mit längerer Klinge als 8,5 Zentimeter
- Springmesser mit zweiseitigem Schliff
- Hieb- und Stoßwaffen wie beispielsweise Schwerter oder Dolche
Aus diesen Gründen findest du bei BERGKVIST weder federunterstützte noch beidseitig geschliffene Klingen.
Trotz dieser rechtlich eindeutigen Definition gibt es besonders bei ausländischen Messerherstellern einige Produkte, die sich in einer gesetzlichen Grauzone befinden. Damit du jedoch kein Risiko eingehst und dich keinesfalls strafbar machst, bietet sich ein Blick in die Feststellungsbescheide des Bundeskriminalamtes durchaus an. In diesem sind alle Begutachtungen vermerkt, die es zu Messern bereits gegeben hat. Daran kannst du dich also gerne orientieren.
Kaufen ja, tragen nein? So sieht es §42a WaffG
Die zweite Art der Messer ist für Menschen ab 18 Jahren rechtlich legal erhältlich, erlaubt ein öffentliches Tragen jedoch nicht. Das Führungsverbot basiert allerdings darauf, dass
- Hiebwaffen (z.B. Säbel, Schwerter, Streitaxt)
- Stoßwaffen (z.B. Lanze, Spieße)
- Anscheinswaffen (die echten Waffen zum Verwechseln ähnlich sehen) und
- Feststehende Messer mit Klingenlänge von mehr als 12 Zentimetern
nicht außerhalb des eigenen Grundstücks verwendet werden dürfen. Dennoch gibt es für dieses Führungsverbot einige Ausnahmen. So ist die Verwendung der Waffen für Film- und Theaterführungen sowie beim Auftreten im Fernsehen gestattet. Der Transport der Waffen darf auch für diese Anlässe allerdings nur in einem verschlossenen Behältnis stattfinden.
Die zweite Ausnahme für die Verwendung stellt das berechtigte Interesse dar. Dies ermöglicht eine Nutzung im entsprechenden Berufs- und Anwendungsbereich, wodurch Waffen beim Sport oder bei der Ausübung des notwendigen Berufs gestattet sind. Beispielsweise sind damit Jagdmesser oder Angelmesser gemeint. Die gesamte Kategorie bezieht sich allerdings nur auf die Messer, die erst ab dem Alter von 18 Jahren erworben werden dürfen. Diese unterliegen dem allgemeinen Führungsverbot.
Erwerbsfreie Messer in Deutschland mit Führungsverbot
Es gibt auch Ausführungen, die frei und ohne Alterseinschränkungen am Markt erhältlich sind und einen praktischen Nutzen erfüllen. In diese Kategorie gehören beispielsweise die folgenden Ausführungen:
- Taschenmesser
- Tauchermesser
- Schnitzmesser
- Küchenmesser
Damit das Führungsverbot gültig wird, müssen die erworbenen Messer allerdings eine Klingenlänge von mehr als 12 Zentimetern vorweisen. In diesem Fall dürfen sie nicht in der Öffentlichkeit verwendet werden.
Unbedenkliche Messer für den alltäglichen Besitz
Alle weiteren Messer lassen sich ohne Einschränkungen auch im Alltag verwenden. Bei diesen muss die Klinge aber natürlich kürzer als 12 Zentimeter sein. Diese Länge gilt allerdings nur für feststehende Messer und hat im Bereich der Klappmesser keine Gültigkeit mehr. Hier ist sowohl der Besitz als auch der freie Erwerb in jedem Alter problemlos möglich. Besonders Klappmesser, die sich nicht einhändig öffnen lassen (Zweihandmesser), sowie alle weiteren feststehenden Messer sind Teil dieser Kategorie und lassen sich frei erwerben.
Bitte beachte, dass auch erlaubte Messer nicht sichtbar geführt werden sollten.
Das Messerrecht – immer auf der sicheren Seite
Das Führen von Messern ist ein rechtlich aufwendiger Akt, für den es nicht immer auf den ersten Blick die eine richtige Lösung gibt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass du dich vor deinem Kauf entsprechend absicherst. Die bisherigen Einstufungen durch das BKA sind in dieser Hinsicht ein guter Ansatz, an dem du dich für deine Anschaffungen orientieren kannst. So wird es nicht schwer, genau das richtige Messer für den eigenen Bedarf zu finden und gleichzeitig die Kontrolle im Messerrecht zu behalten.
Gut zu wissen
Für unsere Zweihandmesser K10 und K20 (es folgen weitere) haben wir für dich auch eine behördliche Bescheinigung, dass du diese führen darfst. Die Bescheinigung erhältst du nach dem Kauf per Mail oder, wenn du das Produkt schon besitzt, nach Anfrage über unser Kontaktformular.
+++ UPDATE WAFFENGESETZ 01.09.2020 +++
Als Reaktion auf die Anschläge in Paris 2015 wurde das Waffenrecht erneut angepasst, um somit Extremisten den Zugang zu Waffen zu verhindern. Der Großteil der Änderung bezieht sich auf den Kauf und Nutzung von Schusswaffen.
Doch was bedeutet die Änderung für Messer-Besitzer?
Das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz besagt zudem, dass von nun an die Bundesländer individuell entscheiden können, in welchem Fall das Mitführen von Messern (und welchen Messern spezifisch) verboten wird, wie z.B. auf öffentlichen Veranstaltungen oder in Fußgängerzonen. Aus diesem Grund empfehlen wir jedem Kunden sich erneut auf Landesebene zu erkundigen.
Belebte Orte? Messer bleibt Zuhause!
Damit du auf der sicheren Seite bist, empfehlen wir dir dein Messer Zuhause zulassen, wenn du an belebten Orten, wie in der Bahn, beim Einkaufen oder im Restaurant unterwegs bist.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Darf ich das k20 in der Öffentlichkeit tragen.
Mfg
Michael Lenz
Hallo Michael,
unser K20 ist ein Zweihandmesser, d.h. es darf nach deutschen Waffenrecht auch öffentlich geführt werden.
Dazu bekommst du nach dem Kauf einen behördliche Bescheinigung, die das zweifellos bestätigt.
Gerne sind wir bei weiteren Fragen für dich da.
Viele Grüße
Katrin von BERGKVIST